Miet­ver­ein­ba­rung

Mobilitäts­center GmbH

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2851 Krum­bach

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Nach­ste­hen­de Geschäfts­be­din­gun­gen sind Vertragsinhalt:

Miet­be­din­gun­gen für PKW , LKW, Anhän­ger sowie Rei­se­mo­bi­le + Wohn­wa­gen der Fir­men Mobilitäts­center GmbH, Ford Luckerbauer GmbH, Skoda Geigner GmbH, Land der 1000 Hügel GmbH und Windisch GmbH 

Ver­si­che­rung: Der Besit­zer schließt für den Benüt­zer eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung mit Selbst­be­halt ab. Der Benüt­zer haf­tet in Höhe des Selbst­be­hal­tes und für Schä­den, die nicht durch die Ver­si­che­rung gedeckt sind oder bei denen die Ver­si­che­rung eine Bezah­lung, aus wel­chen Grün­den immer, ablehnt. Fer­ner auch für Schä­den, die durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht gedeckt sind. Der Selbst­be­halt der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung beträgt bei jedem Scha­den 10% des Scha­dens, min­des­tens aber € 1.000,– und ist vom Benüt­zer zu bezahlen.

Unfall: Bei Unfäl­len aller Art muss der Besit­zer sofort tele­fo­nisch oder tele­gra­phisch ver­stän­digt wer­den. Es ist ein ein­wand­frei­es Pro­to­koll über den Unfall, unter Mit­wir­kung der Poli­zei, auf­zu­stel­len. Die Namen von Zeu­gen und Fah­rern, die Num­mer betei­lig­ter Fahr­zeu­ge müs­sen fest­ge­stellt wer­den. Der Benüt­zer ist nicht berech­tigt, der Ent­schlie­ßung des Besit­zers und der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft dadurch vor­zu­grei­fen, dass er den Anspruch des Geschä­dig­ten aner­kennt. Der Besit­zer haf­tet nicht für die Wei­ter­be­för­de­rung des Benüt­zers und der Insas­sen. Der Unfall­be­richt muss lücken­los aus­ge­füllt wer­den, Eine Wei­ter­ga­be des Fahr­zeu­ges an Drit­te ist verboten.

Rück­tritt: Soll­te das Fahr­zeug ohne Ver­schul­den des Besit­zers, aus wel­chen Grün­den immer, nicht zur Ver­fü­gung ste­hen (Hava­rie, Ver­schul­den des Vor­be­nüt­zers etc.), so steht dem Besit­zer das Recht zu, einen Ersatz­wa­gen in glei­cher Grö­ße zur ver­ein­bar­ten Sum­me und Zeit­punkt zur Ver­fü­gung zu stel­len oder vom abge­schlos­se­nen Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Sämt­li­che Vor­aus­zah­lun­gen wären in die­sem Fal­le vom Besit­zer zurück­zu­er­stat­ten. Der Benüt­zer kann jedoch für die­sen Fall kei­ne Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen an den Besit­zer stel­len. Fer­ner über­nimmt der Besit­zer kei­ner­lei Haf­tung für Aus­fäl­le auf Grund poli­ti­scher und gesetz­li­cher Änderungen.

Ver­spä­tung: Für den Fall der nicht ter­min­ge­rech­ten Rück­ga­be des Wagens durch den Benüt­zer, ohne einer vori­gen Abspra­che mit dem Besit­zer, wird ein 100%iger Zins­zu­schlag für die Über­zeit ver­rech­net. Wei­ters hat der Benüt­zer den Besit­zer für all­fäl­li­ge Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen der Nach­be­nüt­zer klag- und schad­los zu hal­ten, Der Benüt­zer ist berech­tigt, Repa­ra­tu­ren, sofern sie unbe­dingt not­wen­dig sind, bis zu einem Betrag vom € 110,– nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Ver­stän­di­gung des Besit­zers, sofort durch­füh­ren zu las­sen. Bei Repa­ra­tu­ren, wel­che den Betrag über­stei­gen, ist die Ent­schei­dung des Besit­zers ein­zu­ho­len. Soll­te das Fahr­zeug außer­halb der Dienst­zeit zurück­ge­bracht wer­den, haf­tet der Besit­zer erst bei ord­nungs­ge­mä­ßer Rück­nah­me am nächs­ten Werktag.

Straf­recht, Zoll­recht: Der Besit­zer haf­tet nicht für straf­recht­li­che und zoll­recht­li­che Über­tretungen des Benützers.

Poli­zei­stra­fen: Für even­tu­el­le Stra­fen wäh­ren der Ver­trags­dau­er muss der Len­ker des Fahr­zeu­ges aufkommen.

KFZ: Das KFZ wird dem Benüt­zer voll­ge­tankt über­ge­ben, soll­te das nicht der Fall sein, tan­ken Sie ein­fach, was Sie ver­fah­ren sind. Die­ses ist vom Benüt­zer eben­so unter Berück­sich­ti­gung der nor­ma­len Abnüt­zung in ein­wand­frei­em Zustand zurück­zu­ge­ben. Ben­zin u. Ölver­brauch sind im Ver­trag nicht eingeschlossen.

Aus­lands­fahr­ten: Fahr­ten in west­eu­ro­päi­sche Län­der sind mög­lich. Fahr­ten in ost­eu­ro­päi­sche Län­der bedür­fen einer Sondervereinbarung.

War­tung: Der Benüt­zer ist ver­pflich­tet, das Fahr­zeug täg­lich auf Kühl­was­ser und den rich­ti­gen Ölstand zu über­prü­fen. Der Besit­zer haf­tet nicht für Schä­den, die dem Mie­ter durch den Aus­fall des Fahr­zeu­ges wegen einer Repa­ra­tur oder sons­ti­gen Grün­den entstehen.

Kraft­stoff­kos­ten: gehen zu Las­ten des Mieters

Mau­ten und Gebüh­ren: gehen zu Las­ten des Mieters

Füh­rer­schein: Alle Fah­rer müs­sen einen gül­ti­gen Füh­rer­schein besit­zen. Der Füh­rer­schein muss in Öster­reich gül­tig und min­des­tens ein Jahr alt sein.

Zah­lung: Bei Ver­trags­ab­schluss ist eine Anzah­lung von 10% zu bezah­len, bei Abho­lung des Fahr­zeu­ges die Kau­ti­on sowie Restsumme.

Stor­no: Stor­niert der Benüt­zer kurz­fris­tig, wird eine Stor­no­ge­bühr von 10% ver­rech­net. Stor­no­ver­si­che­rung wird empfohlen.

Haf­tung des Mie­ters: Bei Schä­den am oder bei Ver­lust des Miet­fahr­zeu­ges oder Tei­len davon, auch bei Feu­er, Glas­bruch oder Dieb­stahl, haf­tet der Mie­ter dem Ver­mie­ter gegen­über grund­sätz­lich — ver­schul­dungs­un­ab­hän­gig — in vol­ler Höhe, aus­ge­nom­men bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Kei­ne Haftungsbefreiung:

  • falls der Fah­rer nicht min­des­tens ein Jahr im Besitz des Füh­rer­schei­nes ist.
  • bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit
  • bei Fahr­un­tüch­tig­keit oder Unfallflucht
  • bei Schä­den am Fahr­zeug durch das Lade­gut oder durch Nicht­be­ach­tung der Durchfahrtshöhe.

Gerichts­stand: Für Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist das Bezirks­ge­richt Wie­ner Neu­stadt zuständig.

Check­lis­te für Rei­se­mo­bil + Wohnwagen: 

Kau­ti­on 1000Euro 

  • Kilo­me­ter­gren­ze: 350km pro Tag 
  • mehr­ge­fah­re­ne km — pro km 0,50 Euro 
  • Rau­chen im Fahr­zeug verboten 
  • Gas­pau­scha­le: 1,20 Euro pro Tag (Nacht) 
  • Min­dest­miet­dau­er: 4 Näch­te , in den Mona­ten Juli und August mind. 6 Nächte 
  • Prei­se ohne Bett­wä­sche und Geschirr 
  • Rück­ga­be: Bei Rück­ga­be außer­halb unse­rer Werk­stät­ten- Öff­nungs­zei­ten wird das Fahr­zeug erst am nächs­ten Werk­stät­ten- Werk­tag geprüft und über­nom­men. Für Schä­den die bis zur Über­nah­me auf­tre­ten, haf­tet der Kunde. 
  • Kau­ti­on: Die Sum­me wird rück­ver­gü­tet, wenn das Kfz gerei­nigt (Innen und Außen­rei­ni­gung) voll­ge­tankt und ohne sons­ti­ge Schä­den zurück­ge­bracht wird. 
  • Innen­rei­ni­gung: 175 Euro 
  • Abwas­ser­tank­rein: 175 Euro 
  • WC-Tank­rei­ni­gung: 175 Euro 
  • Außen­rei­ni­gung: 175 Euro                                      Prei­se. tech­ni­sche Ände­run­gen und Irr­tü­mer vorbehalten

Check­lis­te für Leih­wä­gen:  (Tages­pau­scha­le)         

KAUTION 500 Euro 

  • Kraft­stoff tan­ken Sie nur was Sie benö­ti­gen, es gibt kei­ne Ver­gü­tung für ein­ge­füll­ten Kraftstoff: 
  • Selbst­be­halt: bei Haft — und Kas­ko­ver­si­che­rung: 500 Euro 
  • Kilo­me­ter­gren­ze: 150 km pro Tag 
  • Rau­chen verboten 
  • Rück­ga­be: Bei Rück­ga­be außer­halb unse­rer Werk­stät­ten- Öff­nungs­zei­ten wird das Fahr­zeug erst am nächs­ten Werk­stät­ten-Werk­tag geprüft und über­nom­men. Für Schä­den die bis zu die­ser Über­nah­me auf­tre­ten, haf­tet der Kunde. 
  • Bei star­ker Ver­schmut­zung wer­den 100 Euro verrechnet 
  • Kau­ti­on: Die Sum­me wird rück­ver­gü­tet, wenn das Kfz gerei­nigt, (Innen und Außen­rei­ni­gung) voll­ge­tankt und ohne sons­ti­ge Schä­den zurück­ge­bracht wird. 
  • Alle Kfz sind führerscheinpflichtig 
  • Wochen­end­ta­rif auf Anfra­ge                                Prei­se, tech­ni­sche Ände­run­gen und Irr­tü­mer vorbehalten