Mietvereinbarung
Mobilitätscenter GmbH
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Mobilitätscenter GmbH
Bundesstraße 34
2851 Krumbach
Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt:
Mietbedingungen für PKW , LKW, Anhänger sowie Reisemobile + Wohnwagen der Firmen Mobilitätscenter GmbH, Ford Luckerbauer GmbH, Skoda Geigner GmbH, Land der 1000 Hügel GmbH und Windisch GmbH
Versicherung: Der Besitzer schließt für den Benützer eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt ab. Der Benützer haftet in Höhe des Selbstbehaltes und für Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind oder bei denen die Versicherung eine Bezahlung, aus welchen Gründen immer, ablehnt. Ferner auch für Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung beträgt bei jedem Schaden 10% des Schadens, mindestens aber € 1.000,– und ist vom Benützer zu bezahlen.
Unfall: Bei Unfällen aller Art muss der Besitzer sofort telefonisch oder telegraphisch verständigt werden. Es ist ein einwandfreies Protokoll über den Unfall, unter Mitwirkung der Polizei, aufzustellen. Die Namen von Zeugen und Fahrern, die Nummer beteiligter Fahrzeuge müssen festgestellt werden. Der Benützer ist nicht berechtigt, der Entschließung des Besitzers und der Versicherungsgesellschaft dadurch vorzugreifen, dass er den Anspruch des Geschädigten anerkennt. Der Besitzer haftet nicht für die Weiterbeförderung des Benützers und der Insassen. Der Unfallbericht muss lückenlos ausgefüllt werden, Eine Weitergabe des Fahrzeuges an Dritte ist verboten.
Rücktritt: Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Besitzers, aus welchen Gründen immer, nicht zur Verfügung stehen (Havarie, Verschulden des Vorbenützers etc.), so steht dem Besitzer das Recht zu, einen Ersatzwagen in gleicher Größe zur vereinbarten Summe und Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen oder vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Vorauszahlungen wären in diesem Falle vom Besitzer zurückzuerstatten. Der Benützer kann jedoch für diesen Fall keine Schadensersatzforderungen an den Besitzer stellen. Ferner übernimmt der Besitzer keinerlei Haftung für Ausfälle auf Grund politischer und gesetzlicher Änderungen.
Verspätung: Für den Fall der nicht termingerechten Rückgabe des Wagens durch den Benützer, ohne einer vorigen Absprache mit dem Besitzer, wird ein 100%iger Zinszuschlag für die Überzeit verrechnet. Weiters hat der Benützer den Besitzer für allfällige Schadensersatzforderungen der Nachbenützer klag- und schadlos zu halten, Der Benützer ist berechtigt, Reparaturen, sofern sie unbedingt notwendig sind, bis zu einem Betrag vom € 110,– nach vorheriger telefonischer Verständigung des Besitzers, sofort durchführen zu lassen. Bei Reparaturen, welche den Betrag übersteigen, ist die Entscheidung des Besitzers einzuholen. Sollte das Fahrzeug außerhalb der Dienstzeit zurückgebracht werden, haftet der Besitzer erst bei ordnungsgemäßer Rücknahme am nächsten Werktag.
Strafrecht, Zollrecht: Der Besitzer haftet nicht für strafrechtliche und zollrechtliche Übertretungen des Benützers.
Polizeistrafen: Für eventuelle Strafen währen der Vertragsdauer muss der Lenker des Fahrzeuges aufkommen.
KFZ: Das KFZ wird dem Benützer vollgetankt übergeben, sollte das nicht der Fall sein, tanken Sie einfach, was Sie verfahren sind. Dieses ist vom Benützer ebenso unter Berücksichtigung der normalen Abnützung in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Benzin u. Ölverbrauch sind im Vertrag nicht eingeschlossen.
Auslandsfahrten: Fahrten in westeuropäische Länder sind möglich. Fahrten in osteuropäische Länder bedürfen einer Sondervereinbarung.
Wartung: Der Benützer ist verpflichtet, das Fahrzeug täglich auf Kühlwasser und den richtigen Ölstand zu überprüfen. Der Besitzer haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Fahrzeuges wegen einer Reparatur oder sonstigen Gründen entstehen.
Kraftstoffkosten: gehen zu Lasten des Mieters
Mauten und Gebühren: gehen zu Lasten des Mieters
Führerschein: Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein besitzen. Der Führerschein muss in Österreich gültig und mindestens ein Jahr alt sein.
Zahlung: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% zu bezahlen, bei Abholung des Fahrzeuges die Kaution sowie Restsumme.
Storno: Storniert der Benützer kurzfristig, wird eine Stornogebühr von 10% verrechnet. Stornoversicherung wird empfohlen.
Haftung des Mieters: Bei Schäden am oder bei Verlust des Mietfahrzeuges oder Teilen davon, auch bei Feuer, Glasbruch oder Diebstahl, haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber grundsätzlich — verschuldungsunabhängig — in voller Höhe, ausgenommen bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Keine Haftungsbefreiung:
- falls der Fahrer nicht mindestens ein Jahr im Besitz des Führerscheines ist.
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- bei Fahruntüchtigkeit oder Unfallflucht
- bei Schäden am Fahrzeug durch das Ladegut oder durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe.
Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig.
Checkliste für Reisemobil + Wohnwagen:
Kaution 1000Euro
- Kilometergrenze: 350km pro Tag
- mehrgefahrene km — pro km 0,50 Euro
- Rauchen im Fahrzeug verboten
- Gaspauschale: 1,20 Euro pro Tag (Nacht)
- Mindestmietdauer: 4 Nächte , in den Monaten Juli und August mind. 6 Nächte
- Preise ohne Bettwäsche und Geschirr
- Rückgabe: Bei Rückgabe außerhalb unserer Werkstätten- Öffnungszeiten wird das Fahrzeug erst am nächsten Werkstätten- Werktag geprüft und übernommen. Für Schäden die bis zur Übernahme auftreten, haftet der Kunde.
- Kaution: Die Summe wird rückvergütet, wenn das Kfz gereinigt (Innen und Außenreinigung) vollgetankt und ohne sonstige Schäden zurückgebracht wird.
- Innenreinigung: 175 Euro
- Abwassertankrein: 175 Euro
- WC-Tankreinigung: 175 Euro
- Außenreinigung: 175 Euro Preise. technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Checkliste für Leihwägen: (Tagespauschale)
KAUTION 500 Euro
- Kraftstoff tanken Sie nur was Sie benötigen, es gibt keine Vergütung für eingefüllten Kraftstoff:
- Selbstbehalt: bei Haft — und Kaskoversicherung: 500 Euro
- Kilometergrenze: 150 km pro Tag
- Rauchen verboten
- Rückgabe: Bei Rückgabe außerhalb unserer Werkstätten- Öffnungszeiten wird das Fahrzeug erst am nächsten Werkstätten-Werktag geprüft und übernommen. Für Schäden die bis zu dieser Übernahme auftreten, haftet der Kunde.
- Bei starker Verschmutzung werden 100 Euro verrechnet
- Kaution: Die Summe wird rückvergütet, wenn das Kfz gereinigt, (Innen und Außenreinigung) vollgetankt und ohne sonstige Schäden zurückgebracht wird.
- Alle Kfz sind führerscheinpflichtig
- Wochenendtarif auf Anfrage Preise, technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten